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Brutto-Netto berechnen

Du hast 60.000 € verhandelt. Dein Konto sagt 3.100 € im Monat. Wo ist der Rest?

So funktioniert es

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Alle Berechnungen laufen direkt in deinem Browser. Keine Daten werden auf Server übertragen.

Der Gap-Shock ist real. Du rechnest dein Brutto durch 12 und freust dich, bis der erste Gehaltszettel kommt. Wir zeigen dir nicht nur, wie viel Netto 2026 bei Steuerklasse I, III oder im Midijob übrig bleibt – wir erklären dir auch exakt, an welche Kassen die fehlenden 35 % fließen.

Steuerklassen
6
Bundesländer
16
Genauigkeit
±0,01EUR
01 — Anleitung

Wie benutzt du dieses Tool?

  1. Wähle deine Beschäftigungsart: Vollzeit, Midijob (603–2.000 €) oder Minijob (≤ 603 €).
  2. Gib dein monatliches Bruttogehalt ein — z. B. 3.500 €.
  3. Wähle Steuerklasse (I–VI), Bundesland und ob Kirchensteuer anfällt.
  4. Das Netto erscheint sofort. Klappe einzelne Posten auf, um die Formel dahinter zu sehen.

Was macht dieser Rechner?

Der Brutto-Netto-Rechner 2026 berechnet dein monatliches Netto-Gehalt auf Basis der aktuellen deutschen Lohnsteuer- und Sozialversicherungssätze. Er berücksichtigt alle sechs Steuerklassen, die Kirchensteuer nach Bundesland (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern), den Solidaritätszuschlag sowie die Besonderheiten von Midijob- und Minijob-Beschäftigungen.

Das Differenzierungs-Merkmal gegenüber anderen Rechnern: Jeder Abzugsposten ist mit einer Formel-Erklärung hinterlegt. Statt nur „Rentenversicherung: 325,50 €” zeigt der Rechner: „9,30 % × 3.500 € = 325,50 € — wird für deine spätere Rente angespart.” Das adressiert den häufigsten Pain bei Berufseinsteigern und Expats: den Gap-Shock zwischen verhandeltem Brutto und ausgezahltem Netto.

Alle Berechnungen laufen ausschließlich im Browser. Kein Cent deiner Gehaltsdaten verlässt dein Gerät — kein Server-Upload, kein Tracking, keine Werbecookies.

Welche Berechnungsformeln gibt es?

Die monatlichen Abzüge setzen sich aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (optional) und den vier Sozialversicherungszweigen zusammen.

Rentenversicherung (AN-Anteil 2026): 9,30 % × min(Brutto, 8.450 €) — Beitragsbemessungsgrenze RV/AV: 8.450 €/Monat

Krankenversicherung gesetzlich (AN-Anteil 2026): (7,30 % + ½ × Ø-Zusatzbeitrag 2,90 %) × min(Brutto, 5.812,50 €) = 8,75 % × Brutto bis zur BBG. Der Ø-Zusatzbeitrag von 2,90 % wurde vom Bundesgesundheitsministerium im Oktober 2025 für 2026 festgelegt (vorher 2,50 %) — deine Krankenkasse kann individuell zwischen 2,18 % und 4,39 % liegen.

Pflegeversicherung (AN-Anteil 2026):

  • Mit Kind: 1,80 % × min(Brutto, 5.812,50 €)
  • Kinderlos ab 23: 2,40 % × min(Brutto, 5.812,50 €)
  • Sachsen-Sonderregel: AN 2,30 %, AG 1,30 %

Arbeitslosenversicherung (AN-Anteil 2026): 1,30 % × min(Brutto, 8.450 €)

Lohnsteuer nach §32a EStG 2026 (Jahrestarif, monatlich /12): Vereinfachte Progressionszonen auf Basis des zu versteuernden Einkommens (zvE) je Steuerklasse:

  • SK I/IV: zvE = Jahresbrutto − 1.230 € (AN-Pauschbetrag) − 36 €
  • SK II: zvE − 4.260 € (Entlastungsbetrag Alleinerziehende)
  • SK III: Splitting — Tarif auf zvE/2, dann ×2
  • SK V: kein Grundfreibetrag (zvE nach oben verschoben)
  • SK VI: kein Grundfreibetrag, kein AN-Pauschbetrag

Solidaritätszuschlag 2026: Freigrenze (Jahres-Lohnsteuer): Steuerklassen I, II, IV–VI ≤ 20.350 € → kein Soli. Steuerklasse III (Splitting) ≤ 40.700 € → kein Soli. Beide Grenzen wurden zum 1. Januar 2026 angehoben (vorher 19.450 € bzw. 38.900 €). Über der Freigrenze gilt die Milderungszone: 11,9 % × (LSt − Freigrenze), gedeckelt bei 5,5 % × LSt.

Midijob-Gleitzonenformel: SV-Basis = Brutto × [F + (1 − F) × (Brutto − 603) / (2.000 − 603)] Mit F = 0,6619. Am unteren Ende (603,01 €) beträgt der Faktor ca. 0,6619; am oberen Ende (2.000 €) erreicht er 1,0 (volle SV-Last).

Quellen 2026 (alle Werte verlinkt auf die jeweils maßgebliche Originalquelle):

Was hat sich gegenüber 2025 geändert?

Drei Anpassungen wirken sich direkt auf dein Netto 2026 aus — und der Rechner berücksichtigt alle drei:

Krankenversicherung wird teurer (−). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen ist 2026 auf 2,90 % gestiegen (vorher 2,50 %, davor 1,70 %). Der Arbeitnehmer trägt davon die Hälfte — bei einem Brutto an der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €/Monat) sind das 11,63 €/Monat zusätzliche KV-Belastung gegenüber 2025. Hintergrund: steigende Leistungsausgaben der Kassen und niedrigere Bundeszuschüsse. Deine konkrete Krankenkasse kann zwischen 2,18 % (günstigste Anbieter) und 4,39 % (teuerste) variieren — der Rechner nutzt den vom BMG festgelegten Durchschnittswert; wer den exakten Beitrag seiner Kasse kennt, kann ihn überschlagen.

Soli-Freigrenze gestiegen (+). Die Jahres-Lohnsteuer-Freigrenze für den Solidaritätszuschlag ist von 19.450 € auf 20.350 € angehoben worden (Steuerklasse III mit Splitting: 40.700 € statt 38.900 €). Wer 2025 knapp im Soli-Bereich lag, fällt 2026 wieder heraus. Bei einem Vollzeit-Brutto von ca. 6.300 €/Monat (SK I) markiert die neue Freigrenze die Schwelle, ab der wieder Soli anfällt — vorher lag diese Schwelle bei rund 6.000 €.

Grundfreibetrag und Tarifeckwerte angehoben (+). Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €/Jahr (+252 €), die Progressionszonen verschieben sich entsprechend nach oben. Effekt: Bei gleichem Brutto fällt 2026 etwas weniger Lohnsteuer an — typischerweise 5–15 €/Monat Entlastung in mittleren Einkommensbereichen. Kombiniert mit der gestiegenen KV ergibt das für die meisten Beschäftigten ein leicht negatives Saldo (~5–15 €/Monat weniger Netto), bei höheren Einkommen kompensiert die Soli-Anhebung das teilweise.

Welche Anwendungsbeispiele gibt es?

Drei typische Berechnungen für 2026:

Beispiel 1 — Vollzeit SK I, NRW, 3.500 € Brutto

Rentenversicherung: 325,50 € · Krankenversicherung: 306,25 € (mit dem 2026 erhöhten Ø-Zusatz von 2,90 %) · Pflegeversicherung (mit Kind): 63,00 € · Arbeitslosenversicherung: 45,50 € · Lohnsteuer SK I: 644,42 € · Soli: 0 € (Jahres-LSt 7.733 € liegt deutlich unter der 2026er-Freigrenze von 20.350 €) · Netto: ca. 2.115 €

Beispiel 2 — Vollzeit SK III, NRW, 3.500 € Brutto (Splitting)

Lohnsteuer SK III: ca. 308 € (Splitting-Vorteil). Netto: ca. 2.452 € — rund 337 € mehr als SK I durch Ehegattensplitting.

Beispiel 3 — Midijob, 1.200 € Brutto

F-Faktor greift; SV-Basis ≈ 968 €. Rentenversicherung: 90 € (Gleitzone reduziert von 112 € ohne F-Faktor). Netto: ca. 993 € — ca. 8 % weniger Abzüge als bei regulärer Vollzeitstelle.

Welche Einsatzgebiete gibt es?

  • Berufseinsteiger und Jobwechsler: Gehaltsangebot realistisch einschätzen — 3.800 € Brutto in SK I ergeben ca. 2.450 € Netto, nicht 3.800 €.
  • Verheiratete Paare: Steuerklasse III+V vs. zweimal IV vergleichen; der Rechner zeigt, welche Kombination monatlich günstiger ist.
  • Studierende und Werkstudierende: Midijob-Grenze im Blick behalten — bei 603,01 € beginnt die reduzierte SV-Pflicht.
  • Expats und Zuzügler: Kirchensteuer verstehen — wer bei der Anmeldung Konfessionszugehörigkeit angibt, zahlt automatisch 8–9 % auf die Lohnsteuer.
  • Rentner mit Zuverdienst: Aktivrente 2026 — neuer Freibetrag 2.000 €/Monat für Beschäftigung über das Rentenalter hinaus.
  • Freelancer und Selbstständige: Gehaltsvergleich Anstellung vs. Selbstständigkeit — Netto als Referenzpunkt für Tagessatz-Kalkulation.

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt 2026 von 3.500 € Brutto?

Bei Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, mit Kind bleiben 2026 ca. 2.115 € Netto übrig — rund 25 € weniger als 2025, weil der durchschnittliche Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,50 % auf 2,90 % gestiegen ist. In Steuerklasse III mit Splitting steigt das Netto auf ca. 2.452 €, in Steuerklasse V (Geringverdiener-Partner) sinkt es auf ca. 1.880 €. Den exakten Wert für deine Situation rechnet das Eingabefeld oben aus.

Mit welchen Werten wird hier gerechnet — und sind die Daten wirklich aktuell?

Ja. Der Rechner verwendet die finalen 2026er-Rechengrößen: durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag 2,90 % (BMG-Festsetzung Oktober 2025), Soli-Freigrenze 20.350 € für StKl I/II/IV–VI bzw. 40.700 € für StKl III (Anhebung zum 1. Januar 2026), Grundfreibetrag 12.348 € (§ 32a EStG), Beitragsbemessungsgrenzen 5.812,50 € (KV/PV) bzw. 8.450 € (RV/AV) gemäß Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Minijob-Grenze 603 € und Midijob-Korridor bis 2.000 € (§ 8 SGB IV). Sobald sich eine dieser Größen ändert (z. B. zum Jahreswechsel), wird der Rechner aktualisiert — das dateModified-Feld am Seitenkopf zeigt den Stand.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse III und V?

Steuerklasse III gilt für den besserverdienenden Ehepartner und nutzt das Ehegattensplitting — der § 32a-Tarif wird auf die Hälfte des zu versteuernden Einkommens angewendet und das Ergebnis verdoppelt, was die Progressionswirkung deutlich abmildert. Monatlich resultiert spürbar weniger Lohnsteuer, dafür sind III/V-Paare zur jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet. Steuerklasse V gilt für den Geringverdiener-Partner und kennt keinen Grundfreibetrag — dadurch entstehen die höchsten monatlichen Lohnsteuerabzüge aller Klassen. Zusammen ergeben III+V dieselbe Jahressteuer wie zweimal IV, nur mit anderer monatlicher Verteilung. Wer keine starken Gehaltsunterschiede hat, fährt mit dem Faktorverfahren (IV+IV mit Faktor) oft genauer.

Warum zahle ich als Kinderlose:r mehr Pflegeversicherung?

Seit 2023 zahlen Arbeitnehmer ohne Kinder ab dem vollendeten 23. Lebensjahr einen Zuschlag von 0,60 Prozentpunkten auf den Pflegeversicherungs-Beitrag — also 2,40 % statt 1,80 % vom Bruttoentgelt (jeweils AN-Anteil). Eltern mit einem Kind zahlen 1,80 %, ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag bis zum fünften Kind in Stufen weiter ab. In Sachsen gilt eine Sonderregel: Arbeitnehmer tragen 2,30 %, der Arbeitgeber dafür nur 1,30 % — als Kompensation für den Buß- und Bettag, der dort kein Feiertag mehr ist. Der Rechner berücksichtigt beide Sonderfälle automatisch über die Toggles „Kinderlos (≥ 23)” und das Bundesland-Dropdown.

Zahle ich als Expat in Deutschland automatisch Kirchensteuer?

Ja — wer bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Konfessionszugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angibt (katholisch, evangelisch, jüdische Gemeinde u. a.), wird automatisch kirchensteuerpflichtig. Die Höhe beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Bei einem Brutto von 4.000 €/Monat in Steuerklasse I ergibt das in NRW rund 60–70 €/Monat zusätzlichen Abzug. Der Kirchenaustritt beim Standesamt beendet die Pflicht ab dem Folgemonat — der Rechner zeigt den Effekt sofort, wenn du den Kirchensteuer-Toggle umlegst.

Was ist die Midijob-Gleitzone und wie wirkt der F-Faktor?

Im sogenannten Übergangsbereich nach § 20 SGB IV (Brutto zwischen 603,01 € und 2.000 €/Monat) zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, bekommt aber den vollen Versicherungsschutz inklusive vollwertiger Rentenpunkte. Die Beitragsgrundlage wird linear interpoliert: Am unteren Ende greift der F-Faktor 0,6619 (gilt für 2026, wird jährlich anhand der Beitragssätze neu festgesetzt), der die fiktive SV-Basis auf rund 66,19 % des tatsächlichen Bruttos absenkt; an der Obergrenze 2.000 € erreicht der Faktor 1,0 (volle SV-Last). Praktisch heißt das: Bei 1.200 € Brutto fallen statt ca. 240 € AN-Sozialabgaben nur etwa 195 € an — bei gleicher Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wie ein Vollzeitbeschäftigter.

Sind die Ergebnisse exakt identisch mit meinem Gehaltszettel?

Annähernd — systembedingte Abweichungen von ±10–20 € sind üblich und entstehen durch unterschiedliche Rundungsmethoden im deutschen Steuerrecht. Gehaltsabrechnungs-Software nutzt den exakten PAP-Algorithmus des BMF (Programmablaufplan, jährlich aktualisiert), während dieser Rechner den vereinfachten § 32a-Jahrestarif anwendet und durch 12 teilt. Außerdem rechnet der Rechner mit dem durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrag (2,90 %); deine konkrete Krankenkasse kann zwischen 2,18 % und 4,39 % liegen — bei einem Brutto an der BBG sind das bis zu ±43 €/Monat. Für verbindliche Zahlen frag deinen Arbeitgeber oder einen Steuerberater; für eine Einordnung „was passiert bei einer Gehaltserhöhung” ist die Genauigkeit hier mehr als ausreichend.

Wie wirkt sich die Aktivrente 2026 auf das Netto aus?

Die Aktivrente 2026 führt einen Steuerfreibetrag von 2.000 €/Monat für Arbeitnehmer ein, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter beschäftigt sind. Bedeutet: Wer mit 67 noch oder wieder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, zahlt auf die ersten 2.000 € keine Lohnsteuer (Soli und KiSt entsprechend ebenfalls nicht). Sozialversicherungsbeiträge laufen normal weiter (außer in der Arbeitslosenversicherung, in der Rentner ohnehin nicht beitragspflichtig sind). Der aktuelle Rechner-Stand bildet die Aktivrente noch nicht als eigenen Toggle ab — wer das Szenario rechnen will, kann das Brutto entsprechend reduziert eingeben (Brutto − 2.000 €) und auf das Ergebnis 2.000 € Netto addieren.

Welche Finanz-Tools sind verwandt?

Weitere Tools aus dem Konverter-Ökosystem, die zum Thema passen:

  • Stundenlohn-Jahresgehalt-Rechner — Stundenlohn in Jahresgehalt und Monatsbrutto umrechnen — sinnvoller erster Schritt vor der Netto-Berechnung.
  • Kreditrechner — Monatliche Kreditrate und Zinskosten berechnen — baut auf dem Netto auf, das dieser Rechner liefert.
  • Mehrwertsteuer-Rechner — Netto und Brutto mit MwSt umrechnen — ergänzend für Freiberufler, die Rechnungen netto schreiben.

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