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Erbschaftsteuer Rechner

Erbschaftsteuer nach Freibetrag, Steuerklasse und Härteausgleich §24 ErbStG

Steuerklasse I · Freibetrag 500.000 € · Versorgungsfreibetrag 256.000 €

Erbschaftsteuer 0 € Steuersatz 0 %
Netto-Erbe 500.000 € nach Steuer
Steuerklasse I §15 ErbStG
Berechnungsweg
Nachlasswert (brutto)
500.000,00 €
Erbfallkosten-Pauschale (§10 Abs. 5)
−15.000,00 €
Hausrat-Pauschale (§13 Abs. 1 Nr. 1)
−41.000,00 €
Stpfl. Erwerb (vor Freibetrag)
444.000,00 €
Persönl. Freibetrag (§16)
−500.000,00 €
Versorgungsfreibetrag (§17)
−256.000,00 €
Stpfl. Erwerb (netto)
0,00 €

Betriebsvermögen (§§ 13a/13b ErbStG), internationale Erbschaften sowie Vor-/Nacherbschaft erfordern individuelle Fachberatung. Diese Berechnung ist eine erste Orientierung, kein Rechtsgutachten. BVerfG-Entscheidung zu Betriebsvermögen-Verschonung steht noch aus.

So funktioniert es

  1. 01

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  2. 02

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Datenschutz

Alle Berechnungen laufen direkt in deinem Browser. Keine Daten werden auf Server übertragen.

Berechne die Erbschaftsteuer 2026 nach aktueller Rechtslage — mit persönlichem Freibetrag §16, Versorgungsfreibetrag §17, Härteausgleich §24 und Vorschenkungs-Anrechnung §14. Alle Eingaben bleiben im Browser.

01 — Anleitung

Wie benutzt du dieses Tool?

  1. Wähle das Verwandtschaftsverhältnis — Steuerklasse und persönlicher Freibetrag werden automatisch zugewiesen.
  2. Gib den Brutto-Nachlasswert in Euro ein und ergänze optional Schulden, Familienheim oder Mietwohnimmobilie.
  3. Trage Vorschenkungen aus den letzten zehn Jahren ein, falls vorhanden — sie werden nach §14 ErbStG angerechnet.
  4. Lies Erbschaftsteuer, Freibetrag und Netto-Erbe direkt ab und kopiere die Zusammenfassung für dein Steuerberater-Gespräch.

Was berechnet der Erbschaftsteuer-Rechner?

Der Rechner ermittelt die Erbschaftsteuer 2026 nach aktueller Rechtslage und folgt dem in §§13, 13d, 14, 16, 17, 19, 24 ErbStG festgelegten Verfahren. Aus Brutto-Nachlasswert, Schulden und Verwandtschaftsverhältnis berechnet er steuerpflichtigen Erwerb, persönlichen Freibetrag, Versorgungsfreibetrag, anwendbaren Steuertarif und Netto-Erbe.

Erbfallkostenpauschale (15.000 Euro seit 2025), Hausratspauschale (41.000 Euro Steuerklasse I, 12.000 Euro Steuerklasse II/III) und der 10-Prozent-Abschlag für Mietwohngrundstücke nach §13d ErbStG werden automatisch berücksichtigt. Härteausgleich §24 ErbStG ist eingebaut — leichte Bandübertritte erzeugen keine sprunghafte Mehrbelastung.

Welche Steuerklassen und Freibeträge gibt es?

Die Steuerklasse hängt direkt vom Verwandtschaftsverhältnis ab und treibt sowohl Freibetrag als auch Tarif. §16 ErbStG ordnet jeder Personengruppe einen festen persönlichen Freibetrag zu, §15 ErbStG die Steuerklasse, und §19 ErbStG den progressiven Tarif.

Steuerklasse I (Tarif 7 bis 30 Prozent):

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner — 500.000 Euro Freibetrag
  • Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder — 400.000 Euro Freibetrag
  • Enkel mit verstorbenen Eltern — 400.000 Euro Freibetrag
  • Enkel mit lebenden Eltern — 200.000 Euro Freibetrag
  • Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen — 100.000 Euro Freibetrag

Steuerklasse II (Tarif 15 bis 43 Prozent):

  • Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner — 20.000 Euro Freibetrag

Steuerklasse III (Tarif 30 oder 50 Prozent):

  • Alle übrigen Erwerber, insbesondere nicht verwandte Personen — 20.000 Euro Freibetrag

Was sind Versorgungsfreibetrag und Härteausgleich?

Ehepartner erhalten zusätzlich zum persönlichen Freibetrag einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro nach §17 Abs. 1 ErbStG. Kinder unter 28 Jahren bekommen einen altersabhängigen Versorgungsfreibetrag von 10.300 Euro (21–27 Jahre) bis 52.000 Euro (0–5 Jahre). Beide Freibeträge mindern unmittelbar den steuerpflichtigen Erwerb.

Der Härteausgleich §24 ErbStG verhindert disproportionale Steuersprünge an den Bandgrenzen. Beispiel: Bei 75.000 Euro Erwerb in Steuerklasse I greift Tarif 7 Prozent — die Steuer beträgt 5.250 Euro. Bei 80.000 Euro würde der nächste Tarif 11 Prozent regulär 8.800 Euro Steuer ergeben. Der Härteausgleich begrenzt sie auf 5.250 + 0,5 × 5.000 = 7.750 Euro.

Wie werden Familienheim und Mietwohnimmobilien behandelt?

Das vom Erblasser zuletzt bewohnte Familienheim ist nach §13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bei Übertragung auf Ehepartner oder Kinder steuerfrei, wenn der Erbe es mindestens zehn Jahre selbst bewohnt. Bei Kindern gilt eine Wohnflächengrenze von 200 Quadratmetern; darüber hinausgehende Fläche bleibt steuerpflichtig. Bei Ehepartnern besteht keine Flächengrenze.

Für vermietete Wohnimmobilien gibt §13d ErbStG einen 10-Prozent-Abschlag auf den Verkehrswert — der Rechner berücksichtigt ihn als Checkbox plus Eingabefeld für den Mietwohnwert. Die 10-Jahres-Behaltensfrist gilt analog.

Welche Anwendungsbeispiele gibt es?

Beispiel 1 — Ehepartner, 1.000.000 Euro Nachlass: Brutto-Erwerb 1.000.000, abzüglich Erbfallkostenpauschale 15.000 und Hausrat-Pauschale 41.000 ergibt steuerpflichtigen Brutto-Erwerb 944.000 Euro. Nach Abzug Freibetrag 500.000 und Versorgungsfreibetrag 256.000 verbleibt steuerpflichtiger Netto-Erwerb 188.000 Euro. Steuersatz Steuerklasse I, Band bis 300.000: 11 Prozent — Erbschaftsteuer 20.680 Euro.

Beispiel 2 — Kind, 600.000 Euro Nachlass: Steuerpflichtiger Brutto-Erwerb 544.000 Euro nach Pauschalen. Freibetrag 400.000 — keine Versorgungsfreibetrag-Anwendung bei Erwachsenen. Netto-Erwerb 144.000 Euro × 11 Prozent = 15.840 Euro Erbschaftsteuer.

Beispiel 3 — Geschwister, 100.000 Euro Nachlass: Brutto-Erwerb 44.000 nach Pauschalen 15.000 + 12.000. Freibetrag 20.000 lässt 24.000 Euro steuerpflichtigen Netto-Erwerb. Steuerklasse II Tarif 15 Prozent: 3.600 Euro Erbschaftsteuer.

Welche Einsatzgebiete gibt es?

  • Vorbereitung des Steuerberater- oder Notar-Termins mit eigenen Zahlen
  • Schnelle Plausibilitätsprüfung des Steuerbescheids vom Finanzamt
  • Schätzung der Liquiditätsbelastung beim Erbfall, insbesondere bei Immobilien-Erbschaften
  • Vergleich Erbschaft versus Schenkung zu Lebzeiten als Vorab-Indikation
  • Familieninterner Verteilungsvergleich für Pflichtteils- und Erbteilsplanung

Häufige Fragen

(FAQ wird aus Frontmatter als FAQPage-Schema gerendert.)

Welche Finanz-Tools sind verwandt?

Weitere Tools aus dem Finanz-Ökosystem, die zum Thema passen:

  • Cashflow Rechner — Liquidität nach direkter, indirekter und Free-Cashflow-Methode mit live Formel-Aufschlüsselung berechnen.
  • Leasing-Faktor-Rechner — Leasingangebot mit Sonderzahlung-Bereinigung gegen Marktdurchschnitt 0,63 vergleichen.
  • KGV-Rechner — Kurs-Gewinn-Verhältnis mit Branchen-Benchmarks und historischer Einordnung berechnen.

Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem Erbfall erteilt das zuständige Finanzamt oder dein Steuerberater. Bewertungsfragen bei Immobilien (§§176–198 BewG), Betriebsvermögen-Verschonung (§§13a/13b ErbStG), internationalen Erbschaften und Vor-/Nacherbschaft sind nicht abgedeckt.

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