Zum Inhalt springen
Läuft lokal · kein Upload

Erbschaftsteuer Rechner

Die Eltern vererben das Haus in München. Das Finanzamt erbt mit.

So funktioniert es

  1. 01

    Text oder Code einfügen

    Füge deinen Inhalt in das Eingabefeld ein oder tippe direkt.

  2. 02

    Automatische Verarbeitung

    Das Tool verarbeitet den Inhalt sofort und zeigt das Ergebnis.

  3. 03

    Ergebnis kopieren

    Kopiere das Ergebnis mit einem Klick in die Zwischenablage.

Datenschutz

Alle Berechnungen laufen direkt in deinem Browser. Keine Daten werden auf Server übertragen.

Immobilienpreise sind explodiert, die Freibeträge (400.000 € pro Kind) seit 2009 nicht. Das alte Familienhaus bringt Erben oft in Liquiditätsnot, wenn plötzlich sechsstellige Steuern fällig werden. Rechne hier anonym durch, was 2026 nach §16 und Versorgungsfreibetrag wirklich an den Staat geht.

01 — Anleitung

Wie benutzt du dieses Tool?

  1. Wähle das Verwandtschaftsverhältnis — Steuerklasse und persönlicher Freibetrag werden automatisch zugewiesen.
  2. Gib den Brutto-Nachlasswert in Euro ein und ergänze optional Schulden, Familienheim oder Mietwohnimmobilie.
  3. Trage Vorschenkungen aus den letzten zehn Jahren ein, falls vorhanden — sie werden nach §14 ErbStG angerechnet.
  4. Lies Erbschaftsteuer, Freibetrag und Netto-Erbe direkt ab und kopiere die Zusammenfassung für dein Steuerberater-Gespräch.

Was berechnet der Erbschaftsteuer-Rechner?

Der Rechner ermittelt die Erbschaftsteuer 2026 nach aktueller Rechtslage und folgt dem in §§ 13, 13d, 14, 16, 17, 19 ErbStG festgelegten Verfahren. Aus Brutto-Nachlasswert, Schulden und Verwandtschaftsverhältnis berechnet er steuerpflichtigen Erwerb, persönlichen Freibetrag, Versorgungsfreibetrag, anwendbaren Steuertarif und Netto-Erbe.

Erbfallkostenpauschale (15.000 Euro seit 01.01.2025, Jahressteuergesetz 2024), Sachbefreiungen für Hausrat (41.000 Euro) und sonstige bewegliche Gegenstände (12.000 Euro) in Steuerklasse I und der 10-Prozent-Abschlag für Mietwohngrundstücke nach §13d ErbStG werden automatisch berücksichtigt. Die Progressionsmilderung nach §19 Abs. 3 ErbStG ist eingebaut — leichte Bandübertritte erzeugen keine sprunghafte Mehrbelastung.

Welche Steuerklassen und Freibeträge gibt es?

Die Steuerklasse hängt direkt vom Verwandtschaftsverhältnis ab und treibt sowohl Freibetrag als auch Tarif. §16 ErbStG ordnet jeder Personengruppe einen festen persönlichen Freibetrag zu, §15 ErbStG die Steuerklasse, und §19 ErbStG den progressiven Tarif.

Steuerklasse I (Tarif 7 bis 30 Prozent):

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner — 500.000 Euro Freibetrag + 256.000 Euro Versorgungsfreibetrag
  • Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder — 400.000 Euro Freibetrag
  • Enkel mit verstorbenen Eltern — 400.000 Euro Freibetrag
  • Enkel mit lebenden Eltern — 200.000 Euro Freibetrag
  • Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen — 100.000 Euro Freibetrag

Steuerklasse II (Tarif 15 bis 43 Prozent):

  • Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner — 20.000 Euro Freibetrag

Steuerklasse III (Tarif 30 oder 50 Prozent):

  • Alle übrigen Erwerber, insbesondere nicht verwandte Personen — 20.000 Euro Freibetrag

Was sind Versorgungsfreibetrag und Progressionsmilderung?

Ehepartner erhalten zusätzlich zum persönlichen Freibetrag einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro nach §17 Abs. 1 ErbStG. Kinder unter 28 Jahren bekommen einen altersabhängigen Versorgungsfreibetrag nach §17 Abs. 2 ErbStG:

Alter des KindesVersorgungsfreibetrag
bis 5 Jahre52.000 Euro
6 bis 10 Jahre41.000 Euro
11 bis 15 Jahre30.700 Euro
16 bis 20 Jahre20.500 Euro
21 bis 27 Jahre10.300 Euro
ab 28 Jahrekein Versorgungsfreibetrag

Die Progressionsmilderung nach §19 Abs. 3 ErbStG verhindert disproportionale Steuersprünge an den Bandgrenzen. Übersteigt der steuerpflichtige Erwerb knapp eine Wertgrenze, wird die Mehrsteuer begrenzt: auf 50 Prozent des Mehrbetrags bei Steuersätzen unter 30 Prozent und auf 75 Prozent des Mehrbetrags bei Sätzen ab 30 Prozent. Beispiel: Bei 75.000 Euro Erwerb in Steuerklasse I beträgt die Steuer 5.250 Euro (7 %). Bei 80.000 Euro würde der reguläre Tarif 8.800 Euro ergeben — die Milderung begrenzt auf 7.750 Euro.

Wie werden Familienheim und Mietwohnimmobilien behandelt?

Das vom Erblasser zuletzt bewohnte Familienheim ist nach §13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bei Übertragung auf Ehepartner vollständig steuerfrei — ohne Flächenbegrenzung. Bei Kindern gilt eine Wohnflächengrenze von 200 Quadratmetern; darüber hinausgehende Fläche bleibt steuerpflichtig. Bedingung für beide Gruppen: Der Erbe muss die Immobilie unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmen und zehn Jahre selbst bewohnen. Eine Aufgabe der Selbstnutzung innerhalb dieser Frist führt zur Nachversteuerung.

Für vermietete Wohnimmobilien gibt §13d ErbStG einen 10-Prozent-Abschlag auf den Verkehrswert (Ansatz mit 90 Prozent). Seit dem 6. Dezember 2024 gilt die Regelung durch das Jahressteuergesetz 2024 auch für Objekte in Drittstaaten mit OECD-Informationsaustausch. Der Rechner berücksichtigt den Abschlag als Checkbox plus Eingabefeld für den Mietwohnwert.

Was hat das Jahressteuergesetz 2024 am ErbStG geändert?

Das Jahressteuergesetz 2024 hat ab 2025 zwei wesentliche Änderungen am Erbschaftsteuergesetz gebracht:

Erbfallkostenpauschale erhöht: §10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG wurde von 10.300 Euro auf 15.000 Euro angehoben. Die Pauschale deckt Bestattungskosten, Grabdenkmal, Grabpflege und Kosten der Nachlassabwicklung ab — ohne Nachweispflicht.

Mietwohnabschlag auf Drittstaaten ausgeweitet: §13d Abs. 3 Nr. 2 ErbStG gilt seit dem 6. Dezember 2024 auch für Mietwohngrundstücke in Staaten außerhalb der EU/EWR, sofern ein Abkommen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard besteht.

Die Freibeträge nach §16 ErbStG, die Steuertarife nach §19 ErbStG und die Steuerklassen nach §15 ErbStG wurden nicht geändert und gelten unverändert für 2026.

Welche Anwendungsbeispiele gibt es?

Beispiel 1 — Ehepartner, 1.000.000 Euro Nachlass: Brutto-Erwerb 1.000.000, abzüglich Erbfallkostenpauschale 15.000, Hausrat-Pauschale (StKl I) 41.000 und Sachbefreiung sonstige Gegenstände 12.000 ergibt steuerpflichtigen Brutto-Erwerb 932.000 Euro. Nach Abzug Freibetrag 500.000 und Versorgungsfreibetrag 256.000 verbleibt steuerpflichtiger Netto-Erwerb 176.000 Euro. Steuersatz Steuerklasse I, Band bis 300.000: 11 Prozent — Erbschaftsteuer 19.360 Euro.

Beispiel 2 — Erwachsenes Kind, 600.000 Euro Nachlass: Steuerpflichtiger Brutto-Erwerb 532.000 Euro nach Pauschalen (StKl I, kein Versorgungsfreibetrag). Freibetrag 400.000 — Netto-Erwerb 132.000 Euro. Steuersatz 11 Prozent: 14.520 Euro Erbschaftsteuer.

Beispiel 3 — Geschwister, 100.000 Euro Nachlass: Brutto-Erwerb 73.000 nach Pauschalen 15.000 + 12.000 (StKl II/III). Freibetrag 20.000 lässt 53.000 Euro steuerpflichtigen Netto-Erwerb. Steuerklasse II Tarif 15 Prozent: 7.950 Euro Erbschaftsteuer.

Welche Einsatzgebiete gibt es?

  • Vorbereitung des Steuerberater- oder Notar-Termins mit eigenen Zahlen
  • Schnelle Plausibilitätsprüfung des Steuerbescheids vom Finanzamt
  • Schätzung der Liquiditätsbelastung beim Erbfall, insbesondere bei Immobilien-Erbschaften
  • Vergleich Erbschaft versus Schenkung zu Lebzeiten als Vorab-Indikation (§14 Zehn-Jahres-Fenster nutzen)
  • Familieninterner Verteilungsvergleich für Pflichtteils- und Erbteilsplanung

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Ehepartner 2026?

Der persönliche Freibetrag für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner beträgt nach §16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 500.000 Euro. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro nach §17 Abs. 1 ErbStG — zusammen 756.000 Euro, bevor ein einziger Euro Steuer anfällt. Hintergrund: Der Versorgungsfreibetrag soll sicherstellen, dass der überlebende Ehegatte nicht auf dem selbst erwirtschafteten Familienvermögen besteuert wird. Er wird allerdings um den Kapitalwert etwaiger steuerfreier Versorgungsbezüge (Witwenrente, Betriebspension) gemindert.

Was kostet es, das Elternhaus zu erben?

Das hängt davon ab, wer erbt. Ehepartner erben das Familienheim vollständig steuerfrei (§13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG), sofern sie darin für zehn Jahre wohnen. Bei Kindern gilt Steuerfreiheit nur bis zu 200 Quadratmetern Wohnfläche — darüber hinausgehende Fläche wird anteilig besteuert. Ein Beispiel: Ein Kind erbt ein Haus mit einem Verkehrswert von 800.000 Euro und 250 Quadratmetern. 200 von 250 Quadratmetern sind steuerfrei — 20 Prozent des Wertes (160.000 Euro) sind steuerpflichtig. Nach Abzug der Pauschalen (15.000 + 53.000 Euro) und des Freibetrags (400.000 Euro) bleibt in der Regel kein steuerpflichtiger Erwerb übrig.

Kompliziert wird es bei Kindern, die schon eine eigene Immobilie bewohnen oder das Haus nicht zehn Jahre halten können. Dann fällt die Steuerbefreiung weg, und der volle Verkehrswert ist steuerpflichtig. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) empfiehlt in solchen Fällen frühzeitig steuerliche Beratung.

Welche Steuerklasse gilt für Geschwister?

Geschwister fallen unter Steuerklasse II (Tarif 15 bis 43 Prozent) mit einem Freibetrag von 20.000 Euro nach §16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG. Das bedeutet: Wer von einem Geschwisterkind 100.000 Euro erbt, zahlt auf 73.000 Euro (nach Pauschalen von 15.000 + 12.000 Euro) Steuer. Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro ergibt sich ein steuerpflichtiger Erwerb von 53.000 Euro — Steuerklasse II Tarif 15 Prozent = 7.950 Euro Erbschaftsteuer.

Besonders teuer wird es für Nichten und Neffen sowie für unverheiratete Lebenspartner: Sie fallen ebenfalls in Steuerklasse II oder III, erhalten aber dieselben geringen Freibeträge. Wer als Lebenspartner (ohne Trauschein) erbt, landet in Steuerklasse III mit 30 beziehungsweise 50 Prozent Steuersatz auf alles über 20.000 Euro. Das ist ein häufiger Grund, warum Notare zum Testament oder zum Erbvertrag raten.

Wie funktioniert die Vorschenkungs-Regelung nach §14 ErbStG?

§14 ErbStG schreibt vor, dass alle Erwerbe derselben Person vom selben Schenker innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet werden. Das Ziel: Steuerpflichtige sollen den Freibetrag nicht durch viele kleine Schenkungen mehrfach nutzen — zumindest nicht im selben Zehnjahresfenster.

Die Rechenmethode: Für den Gesamterwerb (Erbschaft + alle Vorschenkungen der letzten zehn Jahre) wird die Steuer berechnet, dann wird die hypothetische Steuer auf die Vorschenkungen allein abgezogen. Die Differenz ergibt die Erbschaftsteuer. Bereits tatsächlich bezahlte Schenkungsteuer wird angerechnet, aber nur bis zur Höhe der rechnerischen Steuer auf die Vorschenkungen.

Strategischer Hinweis: Wer alle zehn Jahre seinen vollen Freibetrag ausschöpft, kann Vermögen langfristig steuerfrei übertragen. Ein Elternteil kann einem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei schenken — bei zwei Elternteilen und einem langen Planungshorizont kommen erhebliche Beträge zusammen, bevor Erbschaftsteuer anfällt.

Was ist der 10-Prozent-Abschlag für Mietwohnimmobilien?

§13d ErbStG gewährt einen Bewertungsabschlag von 10 Prozent auf den Verkehrswert von Grundstücken, die zu Wohnzwecken vermietet sind. Der Hintergrund: Der Gesetzgeber wollte Anreize schaffen, Mietwohnraum zu erhalten, statt ihn nach dem Erbfall zu verkaufen oder selbst zu nutzen.

Konkret: Ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit einem Grundbesitzwert von 1.000.000 Euro wird nur mit 900.000 Euro angesetzt. Das spart je nach Steuerklasse 2.000 bis 30.000 Euro Erbschaftsteuer. Bedingung ist unter anderem eine 10-jährige Fortführungspflicht — wer innerhalb von zehn Jahren verkauft oder die Mietnutzung aufgibt, muss mit Nachversteuerung rechnen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht regelmäßig aktuelle Anwendungshinweise in den ErbSt-Hinweisen (ErbStH).

Was ändert sich 2026 noch — ist eine Reform geplant?

Die SPD hat im Januar 2026 ein Eckpunktepapier zur Erbschaftsteuerreform veröffentlicht. Es sieht unter anderem einen Lebensfreibetrag von 900.000 Euro für innerfamiliäre Übertragungen vor, der die heutige Zehn-Jahres-Wiederholung ablösen würde. Das Papier ist jedoch kein Gesetzentwurf — noch kein Beschluss des Bundestags oder Bundesrats. Für 2026 gelten die bestehenden Regeln des ErbStG unverändert. Für verbindliche Informationen zu geplanten Gesetzesänderungen empfiehlt sich die Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Sind meine Eingaben vertraulich?

Ja. Alle Berechnungen laufen vollständig im Browser, kein Wert wird an einen Server übertragen. Es gibt keine Anmeldung, kein Tracking und keine Cookies für den Rechner. Der Rechner ersetzt keine individuelle Steuerberatung — für verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Erbfall wende dich an dein zuständiges Finanzamt oder eine anerkannte Steuerberatung.

Welche Finanz-Tools sind verwandt?

  • Cashflow Rechner — Liquidität nach direkter, indirekter und Free-Cashflow-Methode mit live Formel-Aufschlüsselung berechnen.
  • Leasing-Faktor-Rechner — Leasingangebot mit Sonderzahlung-Bereinigung gegen Marktdurchschnitt 0,63 vergleichen.
  • KGV-Rechner — Kurs-Gewinn-Verhältnis mit Branchen-Benchmarks und historischer Einordnung berechnen.

Welche Quellen und Rechtsgrundlagen gelten?

Hinweis: Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem Erbfall erteilt das zuständige Finanzamt oder dein Steuerberater. Bewertungsfragen bei Immobilien (§§ 176–198 BewG), Betriebsvermögen-Verschonung (§§ 13a/13b ErbStG), internationalen Erbschaften und Vor-/Nacherbschaft sind nicht abgedeckt.

Zuletzt aktualisiert:

Das könnte dir auch gefallen