Wie benutzt du dieses Tool?
- Gib das durchschnittliche Netto-Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt in Euro ein.
- Wähle einen Bezugsmodus: Basis (12+2 Monate), Plus-Vergleich oder Partnerschaftsbonus.
- Ergänze optional Geschwisterbonus, Mehrlinge oder Teilzeit-Einkommen während des Bezugs.
- Lies Basisbetrag, Plus-Betrag und die Gesamt-Auszahlungssumme für deine gewählte Bezugsdauer direkt ab.
Was berechnet der Elterngeld-Rechner?
Der Rechner ermittelt das Elterngeld 2026 nach geltender Rechtslage und folgt der Berechnung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Aus deinem Netto-Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt, der Anzahl der Kinder, einem optionalen Geschwisterbonus und einem optionalen Teilzeit-Einkommen während des Bezugs werden Basisbetrag, Plus-Betrag und Gesamt-Auszahlungssumme abgeleitet.
Berücksichtigt sind die Sockel- und Höchstgrenzen nach §2 Abs. 1 und 4 BEEG (300 € bis 1.800 € pro Monat), die Ersatzraten-Staffel mit dem Übergangsbereich zwischen 1.200 € und 1.240 €, der Geschwisterbonus nach §2a Abs. 1, der Mehrlingszuschlag nach §2a Abs. 4 (300 € pro weiterem Kind), die Bezugsmonats-Grenze nach §4 (maximal 14 Monate inklusive Partnermonate), die Plus-Umrechnung nach §4b (ein Basis-Monat wird zu zwei Plus-Monaten) und der Partnerschaftsbonus nach §4a (vier zusätzliche Plus-Monate). Die für Geburten ab dem 1. April 2025 geltende Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Jahres-Einkommen beider Eltern (§1 Abs. 8 BEEG) wird vorab als Anspruchsprüfung erkannt.
Welche Ersatzrate gilt für welches Einkommen?
Die Ersatzrate hängt vom durchschnittlichen Netto-Einkommen der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat ab — dem sogenannten Bemessungseinkommen. §2 Abs. 2 BEEG staffelt drei Stufen:
Niedrigverdiener (unter 1.000 €): Ersatzrate 67 Prozent. In der Praxis liegt der Betrag oft am Sockel von 300 €, da 1.000 × 67 % nur 670 € ergeben würde — Bezieher mit sehr niedrigem Vor-Einkommen profitieren also vor allem vom Mindestbetrag.
Mittlere Einkommen (1.000 € bis 1.240 €): Im Bereich 1.000 € bis 1.200 € liegt die Ersatzrate fest bei 67 Prozent. Im schmalen Übergangsbereich von 1.200 € bis 1.240 € fällt sie linear auf 65 Prozent — pro 2 € zusätzlichem Einkommen sinkt die Rate um 0,1 Prozentpunkte.
Normalverdiener (ab 1.240 €): Ersatzrate 65 Prozent bis zur Bemessungsgrenze von 2.770 €. Wer mehr als 2.770 € Netto verdient hat, bekommt trotzdem nur das Höchst-Elterngeld von 1.800 € (2.770 × 65 % = 1.800).
Der Rechner zeigt dir die angewandte Ersatzrate als Zwischenschritt im Berechnungsweg an, damit du die Logik nachvollziehen kannst.
Wann lohnt sich Elterngeld Plus?
Elterngeld Plus ist die smarte Variante, wenn du planst, während des Bezugs in Teilzeit zu arbeiten oder die Bezugsdauer strecken willst. Die Mechanik nach §4b BEEG ist einfach: ein Basis-Monat wird in zwei Plus-Monate umgewandelt. Der monatliche Betrag halbiert sich, die Auszahlungsdauer verdoppelt sich, der Gesamtbetrag bleibt gleich.
Beispiel: Bei einem Basis-Elterngeld von 1.300 € entspricht das einem Plus-Betrag von 650 €. Statt 14 Monate × 1.300 € = 18.200 € bekommst du 28 Monate × 650 € = 18.200 € — gleiches Geld, doppelte Bezugsdauer. Plus ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Differenz-Rechnung nach §2 Abs. 3 ohnehin das Elterngeld kürzt: Wer 1.000 € Teilzeit-Einkommen während des Bezugs hat, bekommt Basis-Elterngeld nur auf die Differenz (Vor-Einkommen minus Teilzeit-Einkommen) — Plus-Elterngeld nutzt diese Differenz aber doppelt so lange.
Praktisch wichtig: Plus-Monate müssen am Stück liegen, und der Wechsel zwischen Basis und Plus muss bei der Antragstellung deklariert werden. Eine spätere Umwidmung ist möglich, aber bürokratisch aufwändig.
Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus nach §4a BEEG belohnt Paare, die sich die Kinderbetreuung gleichmäßig aufteilen. Wenn beide Eltern parallel vier Monate lang zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, bekommen beide vier zusätzliche Plus-Monate.
Bei einem Basis-Betrag von 1.300 € entspricht das 4 × 650 € = 2.600 € pro Elternteil — also 5.200 € zusätzlich für die Familie. Voraussetzung: Beide arbeiten im selben Zeitraum (vier zusammenhängende Monate), beide bleiben im Korridor 24–32 h/Woche, und die Bonus-Monate liegen nach den regulären Basis- oder Plus-Monaten.
Der Bonus ist der einzige Hebel, um die 14-Monats-Obergrenze des regulären Elterngelds zu überschreiten. Mit Basis-Voll-Ausschöpfung (14 Monate) plus 4 Bonus-Monaten erreicht eine Familie 18 Bezugsmonate. Bei voller Plus-Strategie (28 Monate) plus 4 Bonus-Monaten sogar 32 Monate.
Was hat das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 geändert?
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde §1 Abs. 8 BEEG in zwei Stufen verschärft. Stufe 1 (Geburten ab 01.04.2024): die Einkommensgrenze sank für Paare von 300.000 € auf 200.000 € zu versteuerndes Jahres-Einkommen und für Alleinerziehende von 250.000 € auf 200.000 €. Stufe 2 (Geburten ab 01.04.2025): einheitlich 175.000 € — und das ist die aktuell gültige Grenze, die dieser Rechner verwendet.
Daneben wurde der parallele Bezug von Basis-Elterngeld eingeschränkt: Ab dem 1. April 2024 dürfen Eltern Basis-Elterngeld nur noch maximal einen Monat parallel beziehen, und dieser Monat muss innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate liegen. Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus sind von dieser Einschränkung ausgenommen — beide Eltern können sie weiterhin überlappend nutzen.
Die Sockel- und Höchstbeträge (300 € / 1.800 €) sowie die Ersatzraten (65–67 %) blieben unverändert. Auch der Geschwisterbonus, der Mehrlingszuschlag und die Bemessungs-Cap bei 2.770 € sind nicht angetastet worden.
Welche Bezugsstrategien gibt es?
Strategie 1 — Klassisch (kurz, vollerwerb): 12 Monate Basis-Elterngeld für einen Elternteil + 2 Partnermonate für den anderen. Beispiel bei 2.000 € Netto Vor-Einkommen: 14 × 1.300 € = 18.200 € über 14 Monate. Der Partner geht für mindestens 2 Monate in Elternzeit.
Strategie 2 — Maximal-Dauer (Plus voll): 24 Plus-Monate für einen Elternteil + 4 Plus-Monate für den anderen. Beispiel: 28 × 650 € = 18.200 € über 28 Monate. Geeignet, wenn ein Elternteil komplett pausiert und das halbe Elterngeld als Dauerhalt-Strategie reicht.
Strategie 3 — Partnerbonus (Maximal-Geld): 14 Basis + 4 Bonusmonate pro Elternteil. Beispiel: 14 × 1.300 € + 4 × 650 € = 18.200 € + 2.600 € = 20.800 € über 18 Monate. Voraussetzung: beide 4 Monate parallel 24–32 h/Woche.
Strategie 4 — Frühe Rückkehr mit Plus: 6 Basis + 16 Plus + 4 Partnerbonus. Beispiel: 6 × 1.300 € + 16 × 650 € + 4 × 650 € = 7.800 € + 10.400 € + 2.600 € = 20.800 € über 26 Monate. Frühe Rückkehr in Teilzeit, lange Begleitung durch Plus-Bezug.
Welche Strategie für eure Familie passt, hängt von Wiedereinstiegs-Wunsch, Partner-Verfügbarkeit und Liquiditätsbedarf ab. Der Rechner zeigt für jede Modus-Wahl die monatliche Auszahlung und die Gesamtsumme — vergleiche die Strategien direkt nebeneinander.
Welche Einsatzgebiete gibt es?
- Vorbereitung des Elterngeld-Antrags mit konkreten Zahlen statt grober Schätzung
- Vergleich der Bezugs-Strategien (Basis vs Plus vs Partnerbonus) für die Familienkonferenz
- Liquiditäts-Planung: Wie viel Haushaltsgeld kommt monatlich rein während der Elternzeit?
- Steuer-Vorbereitung: Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor Geburt?
- Vergleich Elterngeld vs Mutterschutz-Lohn für werdende Mütter mit Vorjahres-Sonderzahlungen
- Berechnung der finanziellen Auswirkung einer geplanten Teilzeit-Wiederkehr
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Das Basis-Elterngeld liegt 2026 unverändert bei 65 bis 67 Prozent des Netto-Einkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt — mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro pro Monat (§2 Abs. 1 und 4 BEEG). Bei einem Bemessungseinkommen unter 1.240 Euro greift die erhöhte Ersatzrate von 67 Prozent, darüber 65 Prozent. Das Höchst-Elterngeld erreicht, wer mindestens 2.770 Euro Netto vor Geburt hatte (2.770 × 65 % = 1.800,50 €, gekappt bei 1.800).
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus?
Basis-Elterngeld zahlt den vollen monatlichen Betrag bis zu 14 Monate. Elterngeld Plus zahlt die halbe Höhe, dafür die doppelte Dauer — ein Basis-Monat wird zu zwei Plus-Monaten umgewandelt (§4b BEEG). Der Gesamtbetrag bleibt gleich, die Verteilung ist anders. Plus lohnt sich besonders bei Teilzeit-Wiedereinstieg während des Bezugs, weil die Einkommensdifferenz nach §2 Abs. 3 BEEG doppelt so lange als Bemessungsgrundlage genutzt wird.
Wer hat 2026 Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch hat, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt, es selbst betreut und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet (§1 Abs. 1 BEEG). Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen beider Eltern zusammen über 175.000 Euro liegt (§1 Abs. 8 BEEG). Für Geburten zwischen 01.04.2024 und 31.03.2025 lag diese Grenze noch bei 200.000 Euro.
Wie funktioniert der Geschwisterbonus?
Wer bereits ein älteres Kind unter drei Jahren oder zwei ältere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt hat, bekommt 10 Prozent mehr Elterngeld — mindestens jedoch 75 Euro pro Monat (§2a Abs. 1 BEEG). Bei behinderten Kindern gilt die Altersgrenze von 14 Jahren. Der Bonus läuft automatisch über die gesamte Bezugsdauer mit. Wichtig: der Bonus berechnet sich auf den Grundbetrag NACH Anwendung der Ersatzrate, nicht auf das Vor-Einkommen.
Was bringt der Partnerschaftsbonus?
Wenn beide Eltern parallel vier Monate lang zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, gibt es vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate (§4a BEEG). Bei einem Basis-Betrag von 1.300 Euro entspricht das einem Plus-Betrag von 650 Euro pro Monat — also 2.600 Euro extra pro Elternteil über die vier Monate. Das ist die einzige Möglichkeit, die 14-Monats-Obergrenze des regulären Elterngelds zu überschreiten.
Wie wirkt sich Teilzeit während des Bezugs aus?
Wer während des Elterngeld-Bezugs in Teilzeit arbeitet, bekommt nach §2 Abs. 3 BEEG nur die Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen während des Bezugs ersetzt — multipliziert mit der Ersatzrate. Verdienst du also 2.000 Euro vor Geburt und 1.000 Euro während des Bezugs, bemisst sich das Elterngeld auf die 1.000 Euro Differenz × 65 % = 650 Euro. Bei voller Pause wären es 1.300 Euro. Elterngeld Plus mildert diesen Effekt, weil derselbe Betrag über doppelt so viele Monate ausgezahlt wird.
Zählen Weihnachts- und Urlaubsgeld zum Bemessungseinkommen?
Nein. Sonstige Bezüge im steuerrechtlichen Sinne — also typischerweise Weihnachts-, Urlaubs- und Abfindungsgelder — fließen seit der BEEG-Reform 2015 nicht mehr in die Bemessung ein. Es zählt nur das laufende monatliche Arbeitslohn-Netto. Wer also stark variable Bezüge hat (z.B. Provisionen, Tantiemen), sollte beim Antrag genau prüfen, was als laufender Bezug deklariert wird und was als Sonderzahlung.
Was passiert mit der Elternzeit nach 12 Monaten?
Das Elterngeld endet nach maximal 14 Monaten (bei Plus 28 Monate plus optional 4 Bonusmonate), aber die Elternzeit nach §15 BEEG kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes verlängert werden — sogar bis zum achten Geburtstag, wenn ein Teil später genommen wird. In dieser unbezahlten Elternzeit gibt es Kündigungsschutz, aber kein Elterngeld. Wer länger zu Hause bleiben möchte, kann auf das Familiengeld einiger Bundesländer (Bayern, Sachsen) oder auf Kinderzuschlag und Bürgergeld zurückgreifen.
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