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Pendlerpauschale-Rechner 2026

Reform 2026: ab dem ersten Kilometer. Was du wirklich absetzen kannst.

Modus

Kürzeste verkehrsübliche Strecke. Hin- und Rückweg zählt einfach.

Typisch 220 Tage (52 Wochen − 30 Tage Urlaub − Krank/Feiertage).

Mit eigenem Pkw entfällt der 4.500-€-Deckel.

Best-Schätzung aus Bruttoeinkommen — beim Finanzamt gilt der bescheinigte Wert.

Beruflicher Anteil von Arbeitsmittel, Fortbildung, Gewerkschaftsbeitrag …

§9 EStG · Reform 2026
Entfernungspauschale 2.508,00 €
Werbungskosten gesamt 2.508,00 €
Geschätzte Steuerersparnis 383,40 €

Berechnung ist unverbindliche Schätzung — verbindliche Werte erteilt das Finanzamt. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind in der Schätzung nicht enthalten.

So funktioniert es

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Die Entfernungspauschale nach §9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG bekommt 2026 eine einheitliche Reform-Höhe: 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Dieser Rechner liefert die Pauschale plus Steuerersparnis bei deinem Grenzsteuersatz, einen Vergleich Pendeln vs Homeoffice (6 €/Tag, max 1.260 €) und einen Reform-Diff gegen die alte Staffelung. Unverbindlich — verbindliche Werte erteilt das Finanzamt.

01 — Anleitung

Wie benutzt du dieses Tool?

  1. Trage die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit in Kilometern ein — nicht Hin- und Rückweg.
  2. Gib die Anzahl der Arbeitstage mit Pendelfahrt im Jahr an (typisch 220 Tage).
  3. Wähle Verkehrsmittel und deinen persönlichen Grenzsteuersatz.
  4. Wechsle in den Vergleichs-Mode, um Pendel-Tage und Homeoffice-Tage gegenüberzustellen, oder in Reform-Diff für den Vorteil gegenüber der alten Regelung.

Was berechnet der Pendlerpauschale-Rechner?

Der Rechner ermittelt die jährliche Entfernungspauschale nach dem Einkommensteuergesetz (EStG), genauer nach §9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 — Stand 2026 mit der Reform, die am 4. Dezember 2025 vom Bundestag und am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat beschlossen wurde. Ab dem ersten Kilometer gilt einheitlich 0,38 Euro pro Entfernungskilometer, multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage mit Pendelfahrt. Die alte Staffelung mit 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer entfällt vollständig.

Drei Modi decken die typischen Lebenslagen ab: Standard für die Pauschale plus geschätzte Steuerersparnis bei deinem persönlichen Grenzsteuersatz, Vergleich für die Frage „lohnt sich Pendeln oder Homeoffice mehr” mit dem 6-Euro-Tagessatz und dem 210-Tage-Deckel, Reform-Diff zum Vergleich mit der alten Regelung. Plus eine Sichtkante zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, der automatisch greift — die Pauschale lohnt sich nur, wenn deine Werbungskosten diese Schwelle überschreiten.

Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung — verbindliche Werte erteilt das Finanzamt. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind in der Schätzung nicht enthalten.

Was hat sich 2026 konkret geändert?

Die Reform 2026 löst die zweistufige Pendlerpauschale ab, die seit 2022 galt. Vorher gab es 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung und erst ab dem 21. Kilometer den höheren Satz von 0,38 Euro. Ab 2026 gilt einheitlich 0,38 Euro vom ersten Kilometer an — die 20-Kilometer-Schwelle ist abgeschafft. Profitieren tun vor allem die Kurzpendler, die bisher nur den niedrigen Satz bekommen haben.

Konkret bedeutet das: Wer 10 Kilometer pendelt, bekommt statt 0,30 Euro pro Kilometer jetzt 0,38 Euro — also 0,08 Euro mehr pro Kilometer. Bei 220 Arbeitstagen pro Jahr macht das einen Reform-Gewinn von 10 × 0,08 × 220 = 176 Euro mehr Pauschale. Für die ersten 20 Kilometer ist der Reform-Gewinn linear, danach ist er ein Plateau bei 352 Euro pro Jahr — egal ob du 30, 50 oder 100 Kilometer pendelst, der Reform-Vorteil ist immer derselbe.

Die Bundesregierung schätzt die fiskalische Entlastung für Steuerzahler auf circa 1,1 Milliarden Euro für 2026 und ab 2027 jährlich auf circa 1,9 Milliarden Euro. Profitieren wird die ganze Bandbreite der Erwerbstätigen — der Reform-Gewinn ist verkehrsmittelunabhängig (Auto, Fahrrad, ÖPNV, zu Fuß) und greift auch bei Mini-Job, Teilzeit und Hauptberuf gleichermaßen. Die Reform-Konstruktion ist administrativ einfach, weil sie nur eine Zahl ändert und keine neuen Nachweispflichten einführt.

Wie funktioniert die Berechnung im Detail?

Drei Inputs reichen für die volle Berechnung: einfache Entfernung in Kilometern, Anzahl der Arbeitstage pro Jahr mit Pendelfahrt, persönlicher Grenzsteuersatz. Die Pauschale ergibt sich aus der ersten Formel: Entfernung × Tage × 0,38 Euro. Diese Pauschale wird zu deinen Werbungskosten gezählt — neben anderen beruflichen Aufwendungen wie Arbeitsmittel, Fortbildung oder Gewerkschaftsbeitrag.

Die zweite Stufe ist der Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (§9a Satz 1 Nr 1a EStG, Stand 2026). Diesen Pauschbetrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch, ohne dass du etwas eintragen musst. Erst wenn deine echten Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, lohnt sich die Einzelaufstellung. Mit der neuen 0,38-Euro-Rate ist die Schwelle bei circa 3.237 Kilometer Jahresfahrleistung erreicht. Bei typischen 220 Arbeitstagen entspricht das einer Entfernung von etwa 15 Kilometern.

Die dritte Stufe ist die Steuerersparnis. Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen; die effektive Ersparnis ist (Werbungskosten − 1.230 Euro) × Grenzsteuersatz. Der Grenzsteuersatz ist nicht der Durchschnittssteuersatz, sondern der Satz, mit dem dein letzter verdienter Euro besteuert wird — in der Einkommensteuer-Tabelle ablesbar oder aus dem Steuerbescheid übernehmen. Typische Werte: 14 Prozent (Eingangsstufe), 25–30 Prozent (mittleres Einkommen), 42 Prozent (Spitzensteuersatz ab circa 67.000 Euro Jahreseinkommen 2026), 45 Prozent (Reichensteuersatz ab circa 277.000 Euro).

Wie wirkt der 4.500-Euro-Deckel?

Die Entfernungspauschale ist normalerweise auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt (§9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 2 EStG). Der Deckel greift für alle Verkehrsmittel außer für den eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw. Wer eigenen Pkw fährt, kann auch deutlich höhere Pauschalen ansetzen — bei 100 Kilometer × 220 Tage × 0,38 Euro sind das 8.360 Euro, ohne dass der Deckel greift.

Der Deckel ist eine bewusste Asymmetrie: ÖPNV-Pendler bekommen die volle Pauschale nur bis 4.500 Euro, Auto-Pendler bekommen sie unbegrenzt. Das ist politisch umstritten, weil es als „Auto-Subvention” wirken kann; aber es ist geltendes Recht und im Rechner sauber abgebildet. Wer mit ÖPNV den Deckel reißt, kann durch Nachweis tatsächlicher Aufwendungen (Jahreskarte, Quittungen) auch über 4.500 Euro hinaus absetzen — der Deckel gilt nur für die Pauschale, nicht für nachgewiesene Realkosten.

Pkw-Mitfahrer fallen unter den Deckel — wer in der Fahrgemeinschaft mitfährt (nicht selbst fährt), bekommt die Pauschale bis 4.500 Euro. Wer Fahrrad oder zu Fuß pendelt: auch hier 4.500 Euro Deckel. „Gemischte” Verkehrsmittel (im Winter Auto, im Sommer Rad) sind ein Sonderfall — entweder vereinfacht über die Auto-Variante (kein Deckel), oder genau aufgeschlüsselt nach Tagen. Der Rechner bietet beide Modelle als Voreinstellung.

Pendel- oder Homeoffice-Pauschale: welche ist besser?

Die Homeoffice-Pauschale gibt es seit der Corona-Zeit (eingeführt 2020, dauerhaft entfristet) und wurde 2023 als Tagespauschale umgebaut: 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage pro Jahr, also maximal 1.260 Euro. Sie greift, wenn die berufliche Tätigkeit überwiegend in der Wohnung ausgeübt wurde — ohne dass ein separates häusliches Arbeitszimmer erforderlich ist. Rechtsgrundlage: §4 Abs 5 Nr 6c EStG.

Pro Tag entweder Pendel-Pauschale ODER Homeoffice-Pauschale — niemals beide. Diese Entweder-Oder-Regel ist die wichtigste Friktion. Wer fünf Tage die Woche pendelt, bekommt 0 Euro Homeoffice-Pauschale. Wer drei Tage pendelt und zwei Tage Homeoffice macht, hat 0,38 × Entfernung × 3 + 6 × 2 pro Wochentage. Über das Jahr verteilt: wer 220 Tage pendelt, hat keine Homeoffice-Tage; wer 100 Tage pendelt und 120 Tage Homeoffice macht, hat 100 Pendel + 120 × 6 = 720 Euro zusätzlich.

Der Vergleichs-Mode des Rechners stellt das gegenüber. Beispiel: 60 Kilometer Entfernung, zwei Tage pro Woche Pendeln (≈100 Tage/Jahr) plus fünf Tage Homeoffice (≈100 Tage/Jahr). Pendel-Pauschale: 60 × 100 × 0,38 = 2.280 Euro. Homeoffice-Pauschale: 100 × 6 = 600 Euro. Summe Werbungskosten: 2.880 Euro. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz: Steuerersparnis 495 Euro. Wer dieselbe Distanz fünf Tage pro Woche pendelt (220 Tage), kommt auf 60 × 220 × 0,38 = 5.016 Euro Pauschale, also 1.136 Euro Ersparnis — fast das Doppelte.

Bei kurzer Entfernung kehrt sich das um. Bei 10 Kilometer Entfernung × 100 Pendel-Tage × 0,38 Euro = 380 Euro Pauschale. 100 Homeoffice-Tage × 6 Euro = 600 Euro. Hier bringt Homeoffice mehr Werbungskosten pro Tag als die Pendel-Pauschale. Das ist der Sweet-Spot: unter circa 15 Kilometer einfacher Entfernung schlägt die Homeoffice-Pauschale die Pendel-Pauschale; über 15 Kilometer dreht sich das Verhältnis um. Der Rechner setzt diese Schwelle automatisch und gibt eine direkte Empfehlung.

Welche Verkehrsmittel akzeptiert das Finanzamt?

Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig — Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Bike, ÖPNV, Mitfahrgelegenheit, Carsharing, zu Fuß: alle bekommen 0,38 Euro pro Kilometer. Die einzige Bedingung: regelmäßig zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pendeln. „Regelmäßig” bedeutet typischerweise: mehr als nur gelegentlich, im Normalfall mindestens an einem Tag pro Woche oder bei Wechsel-Schichten häufig.

Spezialfälle: Fahrgemeinschaft — wer mitfährt (nicht fährt), bekommt 0,38 Euro pro Kilometer einfacher Entfernung × Tage, gedeckelt bei 4.500 Euro. Der Fahrer bekommt die volle Pauschale ohne Deckel, weil er den eigenen Pkw nutzt. Park & Ride — wer zum Beispiel die ersten 5 Kilometer mit dem Auto zum Bahnhof fährt und die restlichen 50 Kilometer mit dem Zug, kann anteilig die Verkehrsmittel kombinieren; in der Praxis meist vereinfacht die kürzeste verkehrsübliche Strecke mit dem dominanten Verkehrsmittel. Wechselnde Verkehrsmittel (Sommer Rad, Winter Auto) — entweder vereinfacht über das dominante Verkehrsmittel oder genau aufgeschlüsselt.

Ein häufiger Streit-Punkt: die „kürzeste verkehrsübliche Straßenverbindung”. Das Finanzamt akzeptiert die Routenplaner-kürzeste Strecke, nicht zwangsläufig die schnellste Auto-Strecke. Wer Umwege fährt, weil sie schneller, weniger gefährlich oder verkehrsärmer sind, hat ein Argument — aber die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen. Faustregel: Bei Zweifelsfall die kürzeste Strecke ansetzen und Restriktionen (Lkw-Verbote, Baustellen, Sperrstrecken) dokumentieren.

Vergleich mit dem Pauschbetrag — wann lohnt sich der Einzelantrag?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch vom Finanzamt abgezogen, ohne dass du etwas tun musst. Erst wenn deine echten Werbungskosten — Pendlerpauschale plus alle anderen beruflichen Aufwendungen — die 1.230 Euro überschreiten, lohnt sich die detaillierte Eintragung in die Anlage N der Steuererklärung.

Bei der neuen 0,38-Euro-Rate ist die Schwelle erreicht bei 3.237 Kilometer Jahresfahrleistung. Bei 220 Arbeitstagen entspricht das einer Entfernung von 15 Kilometern. Wer kürzer pendelt, läuft mit der Pauschale schon unter der Schwelle und braucht den Pauschbetrag nicht zu „knacken”. Wer länger pendelt, sollte die Pendlerpauschale explizit in der Steuererklärung angeben — sonst bleibt Geld liegen.

Ab 2026 gilt eine wichtige Erweiterung: Gewerkschaftsbeiträge sind zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzbar, also unabhängig davon, ob du die 1.230 Euro überschreitest oder nicht. Das ist eine neue Regel, die explizit für Gewerkschaftsmitglieder eingeführt wurde und nicht im normalen Werbungskosten-Topf landet. Andere typische Werbungskosten-Posten, die sich bei längerer Aufstellung lohnen: berufliche Fortbildung (Kurse, Bücher, Konferenzgebühren), Arbeitsmittel anteilig (Computer, Handy, Headset, falls beruflich nötig), Bewerbungskosten (Porto, Online-Bewerbungs-Plattformen), doppelte Haushaltsführung bei Wochenendpendlern, häusliches Arbeitszimmer bei Mittelpunkt-Ausnahme.

Welche Sonderfälle deckt der Rechner nicht ab?

Bewusste Lücken, die nicht zufällig fehlen, sondern absichtlich offen gelassen sind:

  • Doppelte Haushaltsführung (§9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG): Wer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine zweite Wohnung hält und am Wochenende zur Hauptwohnung pendelt, kann zusätzlich zur Pendlerpauschale die Familienheimfahrt einmal pro Woche absetzen — plus Verpflegungs-Mehraufwand für die ersten drei Monate plus Wohnungskosten bis 1.000 Euro pro Monat. Der Rechner bildet das nicht ab; Verweis auf den Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
  • Reisekosten / Auswärtstätigkeit (§9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG): Wer keine erste Tätigkeitsstätte hat (klassisch Außendienst, Bauarbeiter, Servicetechniker) rechnet nicht über die Entfernungspauschale, sondern über das Reisekostenrecht ab — 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer (Hin- UND Rückweg) plus Verpflegungs-Mehraufwand plus Übernachtungskosten. Der Rechner deckt nur den Standardfall „erste Tätigkeitsstätte” ab.
  • Mobilitätsprämie (§101–§109 EStG): Wer unterhalb des Grundfreibetrags verdient und damit keine Steuer zahlt, bekommt für Pendelstrecken über 20 Kilometer eine separate Mobilitätsprämie. Ab 2026 mit der neuen 0,38-Euro-Rate vom ersten Kilometer an wird die Mobilitätsprämie politisch neu justiert; der Rechner zeigt sie nicht.
  • Sonderfahrten (Behindertenausweis, Schichtarbeit mit doppelten Fahrten): Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG oder Bl können tatsächliche Aufwendungen statt der Pauschale ansetzen; bei doppelten Fahrten pro Tag (Schichtarbeiter, die mehrmals zwischen Wohnung und Arbeit pendeln) zählt jede Fahrt einzeln. Beide Fälle gehen über den Steuerberater.
  • Mindest-Mitfahr-Distanz und Bagatell-Grenze: Für sehr kurze Strecken (unter 1 Kilometer, zum Beispiel direkt nebenan wohnen) erkennt das Finanzamt die Pauschale typischerweise nicht an — es muss ein verkehrsüblicher Aufwand entstanden sein. Der Rechner bildet das durch eine 1-Kilometer-Mindestschwelle ab.

Wer Sonderfälle durchrechnen muss, findet die vollständige Tariftabelle und Hinweise auf der Themenseite des Bundesfinanzministeriums und dem aktuellen Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de. Eine gute Hintergrund-Übersicht liefert der Artikel Entfernungspauschale bei Wikipedia.

Warum dieser Rechner — und nicht der vom Lohnsteuerhilfeverein?

Drei Beobachtungen aus dem Konkurrenz-Sweep zur Wave-Plan-Recherche:

Behörden- und Affiliate-Rechner sind meist veraltet, weil sie auf die alte Staffelung 0,30/0,38 ausgelegt sind und die Reform 2026 entweder gar nicht oder nur als „demnächst”-Hinweis behandeln. Ihr Modell ist nicht falsch, aber nicht aktuell — der Sprung von 0,30 auf 0,38 für die ersten 20 Kilometer ist die zentrale Neuerung, und sie muss im Rechner sauber abgebildet sein.

Steuerberatungs-Tools verlangen oft Account-Anmeldung oder routen zu kostenpflichtigen Beratungs-Funnels. Privacy-First-User, die nur die Zahl wissen wollen, kommen mit deutlich mehr Friction durch. Für den klassischen „wie viel Pendlerpauschale habe ich”-Use-Case ist das overkill.

Behörden-Tools funktionieren, sind aber für Mobile-Use kaum geeignet und bieten keine Vergleichs-Modi. Wer Pendeln gegen Homeoffice abwägen will oder wissen will, wie viel die Reform 2026 konkret bringt, findet auf den Behörden-Seiten nur Einzel-Eingabe und Einzel-Ausgabe — keinen Side-by-Side-Vergleich.

Unser Anspruch: Refined Minimalism, Mobile-First, keine Kontoanmeldung, keine Tracking-Cookies, kein Affiliate-Push. Drei klar getrennte Modi — Standard, Vergleich, Reform-Diff — mit großem Big-Number-Output und vollständigem Disclaimer-Strip. Alle Eingaben bleiben in deinem Browser. Wir laden nichts hoch, weil wir nichts hochladen müssen.

Welche FAQ stehen häufig in der „Nutzer fragen auch”-Box?

Die folgenden acht Fragen tauchen bei Google-Suchen rund um „Pendlerpauschale 2026 berechnen” und „Pendlerpauschale Reform” regelmäßig in der PAA-Box auf — alle werden im FAQ-Bereich oben direkt beantwortet, mit voice-search-optimierten ersten zehn Wörtern: Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026, was bringt sie unter dem Strich an Steuer, was ist der Unterschied zur Homeoffice-Pauschale, lohnt sie sich auch ohne Auto, wann lohnt sie sich im Vergleich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag, was kostet die Reform 2026 gegenüber der alten Regelung, welche Dokumente brauche ich für die Steuererklärung, und was passiert bei mehreren Arbeitgebern oder Jobwechsel.

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